V-DPO-PAKET
VIRTUELLER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Der Datenschutzbeauftragte hat mindestens die folgenden Aufgaben:
Informieren und beraten
den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter und die Mitarbeiter, die die Verarbeitung vornehmen, über ihre Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung und anderen Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten;
Zur Überwachung der Einhaltung
mit dieser Verordnung, mit anderen Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten und mit der Politik des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung des an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Personals und der damit verbundenen Audits;
Beratung anbieten
wenn dies im Hinblick auf die Datenschutz-Folgenabschätzung verlangt wird, und überwacht deren Durchführung gemäß Artikel 35;
Zusammenarbeit
Als Kontaktstelle fungieren
für die Aufsichtsbehörde in Fragen der Verarbeitung, einschließlich der vorherigen Konsultation nach Artikel 36, und gegebenenfalls in allen anderen Fragen.
Verbessern Sie das Erlebnis Ihrer Kunden, indem Sie ihnen neue Rechte und Freiheiten einräumen;
Erhöhen Sie die Organisationstransparenz, indem Sie wissen, wo sich alle Ihre Kundendaten befinden;
Holen Sie mehr aus den Daten Ihrer Kunden heraus, und zwar auf der richtigen rechtlichen Grundlage;
Lagern Sie damit verbundene Tätigkeiten flexibel aus und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft;
Verbessern Sie Ihren Ruf und bieten Sie Ihren Kunden Sicherheit, indem Sie die GDPR einhalten;
Arbeiten Sie mit erfahrenen Datenschutzbeauftragten zusammen, die wissen, wie sie potenzielle Interessenkonflikte zwischen Unternehmenszielen und Datenschutzzielen vermeiden können.
Engagieren Sie ein erfahrenes Team von Datenschutz- und Sicherheitsspezialisten mit breit gefächertem Fachwissen;