DPIA
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG
Gemäß Artikel 35 der Datenschutzgrundverordnung:
Systematische Beschreibung Zweck der Verarbeitung
Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
Vom für die Verarbeitung Verantwortlichen verfolgtes berechtigtes Interesse (falls zutreffend)
Beurteilung der Notwendigkeit in Bezug auf den Zweck
Bewertung der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Zweck
Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten
Geplante Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken
Geplante Maßnahmen zum Nachweis der Einhaltung
Gemäß Artikel 35 der Datenschutzgrundverordnung:
Systematische Beschreibung Zweck der Verarbeitung
Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
Vom für die Verarbeitung Verantwortlichen verfolgtes berechtigtes Interesse (falls zutreffend)
Beurteilung der Notwendigkeit in Bezug auf den Zweck
Bewertung der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Zweck
Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten
Geplante Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken
Geplante Maßnahmen zum Nachweis der Einhaltung
Gemäß Artikel 35 Absatz 4 der Verordnung und im Anschluss an die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) hat das Amt die folgenden Verarbeitungen festgelegt, bei denen die für die Verarbeitung Verantwortlichen vor der Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA") durchführen müssen.
Um die Einheitlichkeit in der gesamten Union zu gewährleisten, wurde die Liste der Arten von Verarbeitungen unter Berücksichtigung der von der WP29 angenommenen und anschließend vom EDPB gebilligten Leitlinien für Datenschutzfolgenabschätzungen erstellt.
Die Liste ist nicht erschöpfend und soll diese Leitlinien ergänzen und präzisieren.
Systematische Überwachung
Verarbeitung personenbezogener Daten, die Folgendes beinhaltet:
Automatisierte Entscheidungen
Vollständig oder teilweise automatisierte Verarbeitungen, einschließlich Profiling, die rechtliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.
Einsatz von innovativen Technologien
Jegliche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und von Daten über schutzbedürftige Personen durch den Einsatz innovativer Technologien oder die Anwendung neuer Methoden in bestehenden Technologien.
Besondere Kategorien von Daten
Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten in großem Umfang, einschließlich personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
Biometrische Daten
Jede Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung der betroffenen Personen:
Genetische Daten
Jegliche Verarbeitung genetischer Daten, mit Ausnahme derjenigen, die von einem einzelnen Angehörigen der Gesundheitsberufe bei der Erbringung einer damit zusammenhängenden Dienstleistung direkt für die betroffenen Personen verarbeitet werden, zum Zwecke des Abgleichs oder der Kombination von Datensätzen in einer Weise, die die berechtigten Erwartungen der betroffenen Person übersteigen würde.
Daten über schutzbedürftige Personen
Verarbeitung personenbezogener Daten schutzbedürftiger natürlicher Personen, insbesondere in Bezug auf Kinder, Arbeitnehmer und Personen, die irgendeine Form von Sozialhilfe erhalten.
Überwachung der Mitarbeiter
Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Bewertung oder Beurteilung von Aspekten der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder wenn die Verarbeitung das Machtungleichgewicht zwischen den betroffenen Personen und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verstärkt, insbesondere wenn die Arbeitnehmer nicht ohne weiteres in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen oder sich ihr widersetzen oder ihre Rechte ausüben können.